Protestnote

27. November 2019

Sehr geehrter Herr Finanzsenator Kollatz,
die Unterzeichnenden sind Hinterbliebene und Angehörige der Häftlinge der ehemaligen Konzentrationslager und ihre FreundInnen und MitstreiterInnen. Wir haben uns vor rund 70 Jahren in vielfältigen Lagerarbeitsgemeinschaften, Komitees und Initiativgruppen zusammengeschlossen.
Mit völligem Unverständnis haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Finanzamt für Körperschaften 1 im rot-rot-grün regierten Berlin dem „Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“ die Gemeinnützigkeit entzogen hat und rückwirkend Steuernachforderungen in 5-stelliger Höhe verlangt.
Wir meinen: Antifaschismus war und ist gemeinnützig. Bundespräsident Steinmeier sagte am 10. Oktober 2019 nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle: „Die Geschichte mahnt uns – die Gegenwart fordert uns.“ Antifaschistisches Engagement muss deshalb in Zeiten zunehmender Fremdenfeindlichkeit, steigender Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene und antisemitischer Angriffe auf jüdische Einrichtungen von allen gesellschaftlichen Akteuren, von Regierungen im Bund und den Ländern, Parlamenten und Behörden anerkannt und tatkräftig (nicht nur mit Worten) unterstützt werden.
Die Mitglieder der VVN-BdA e.V. setzen sich für die Verwirklichung der Charta der Menschenrechte und die Verteidigung des Grundgesetzes ein, die eine Reaktion auf die Verbrechen des Faschismus waren. Wir können nicht hinnehmen, dass die VVNBdA e.V., der auch viele unserer Lagergemeinschaften als kooperierende Mitglieder angehören, nun durch einen Federstrich in ihrer Existenz bedroht ist!
Wir appellieren deshalb an Sie, die Entscheidung des Finanzamtes für Körperschaften 1 aufzuheben.